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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB als PDF [119 KB]

Nachfolgende Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis für alle Miet- und Buchungsverträge zwischen der HARZ-Agentur GmbH und Ihnen als Kundinnen und Kunden. Sie sind in den Räumen und auf der Homepage der HARZ-Agentur GmbH ein-zusehen; auf Wunsch wird Ihnen ein Exemplar überlassen. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Geschäftsbedingungen an.

Mietbedingungen für Leihgeräte

A) Mietbedingungen für Leihgeräte wie Räder, Boote, GPS-Geräte oder Schneeschuhe

1.
Das Mietverhältnis beginnt mit Ihrer Übernahme des Mietgegenstandes in der Verleihstation oder am vereinbarten Ort und endet mit der Rückgabe des Mietgegenstandes in der Verleihstation oder am vereinbarten Ort. Bei Booten beginnt das Mietverhältnis vor dem Entladen des Bootstrailers und endet nach dem Aufladen der Boote.

2. Die HARZ-Agentur GmbH verpflichtet sich, Ihnen den Mietgegenstand in einwandfreien Zustand zur Verfügung zu stellen.

3. Sie haben den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und nur bestimmungemäß zu gebrauchen. Sie haften nicht für Abnutzung und Verschleiß des Mietgegenstandes bei bestimmungsgemäßem Gebrauch.

4. Sie haften für Verlust und Beschädigung des Mietgegenstandes. Tritt am Mietgegenstand eine Störung auf, sind Sie nicht zu eigenmächtigen Reparaturversuchen berechtigt. Sie haben unverzüglich die Verleihstation zu informieren und den Mietgegenstand unter genauer Darlegung des Störungsfalls zurückzugeben. Solange der Mietgegenstand aus einem von der HARZ-Agentur GmbH zu vertretenden Grund nicht bestimmungsgemäß genutzt werden kann, sind Sie von der Verpflichtung zur Zahlung der Mietgebühr befreit.

5. Die HARZ-Agentur GmbH haftet nicht für Schäden, die infolge unsachgemäßen Gebrauchs der Mietsache entstehen.

6. Der Mietgegenstand darf nur für eigene Zwecke genutzt werden. Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte sowie eine gewerbliche Nachnutzung (z.B. für eigene Programmangebote) ist nicht gestattet.

7. Zusatzvereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.

8. Die Harz-Agentur GmbH als Vermieterin bleibt Eigentümerin eines von Ihnen beschädigten Leihgerätes. Dies gilt auch dann, wenn der Schaden an einem beschädigten Leihgerät durch Ihre Versicherung in voller Höhe bzw. in Höhe des Zeitwerts reguliert wird.

9. Verspätet sich Ihre Rückgabe von Mietgegenständen, haben Sie unverzüglich - spätestens zum vereinbarten Rückgabe-zeitpunkt - die HARZ-Agentur GmbH darüber zu informieren. Bei verspäteter Rückgabe der Mietgegenstände berechnet die HARZ-Agentur die zusätzliche Mietdauer sowie ggf. entstandene Mietausfälle.

10. Die Mietgebühr wird nach der im Geschäftslokal ausliegenden Preisliste berechnet. Die Mietgebühr ist im Voraus zu entrichten. Neben der Mietgebühr ist eine Sicherheit in Höhe des Wertes des Mietgegenstandes zu hinterlegen. In Ausnahmefällen kann sich die Höhe der zu hinterlegenden Sicherheit verändern.

11. Für den Transport von Mountainbikes und Kanus wird eine Lieferpauschale erhoben, deren Höhe nach der im Geschäftslokal ausliegenden Preisliste berechnet wird.

12. Der Termin für eine Vermietung kann reserviert werden. Ein Rücktritt von einer mündlich, telefonisch oder schriftlich reservierten Vermietung ist jederzeit vor dem vereinbarten Termin möglich. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die HARZ-Agentur GmbH kann für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen einen angemessenen Ersatz geltend machen. Je nach Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei der HARZ-Agentur GmbH werden unter Berücksichtigung gewöhnlich möglicher Einnahmen und gewöhnlicher Ersparnis von der HARZ-Agentur GmbH folgende Pauschalsätze - mindestens jedoch 30,- € - erhoben:
12.1 vom 30. Tag bis 21. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 20 % des vereinbarten Mietpreises,
12.2 vom 20. Tag bis 11. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 40 % des vereinbarten Mietpreises,
12.3 vom 10. Tag bis 04. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 60 % des vereinbarten Mietpreises,
12.4 ab dem 03. Tag vor dem vereinbarten Termin und bei Nichterscheinen bis zu 100 % des vereinbarten Mietpreises.

13. Umbuchungen sind nur mit dem Einverständnis der HARZ-Agentur GmbH und gegen ein Umbuchungsentgelt möglich. Es richtet sich nach dem Umfang der Umbuchung und dem damit verbundenen Mehraufwand, liegt jedoch mindestens bei 30,- € oder 10 % der vereinbarten Gesamtkosten. Umbuchungswünsche ab dem 03. Tag vor dem vereinbarten Beginn können, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den Bedingungen gemäß Abschnitt A) Nr.12.4 und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.

14. Der Verleih von Kanus kann wegen witterungsbedingter Notwendigkeit (z.B. starke Regenfälle, Gewitter) bis eine Stunde vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden. Die Entscheidung über die witterungsbedingte Notwendigkeit der Stornierung liegt bei der HARZ-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt.

Gruppenprogramme

B) Geschäfts- und Reisebedingungen für Programme, Reisen und Touren für Gruppen und Einzelreisende

Die nachfolgenden Bestimmungen über die Buchung von Gruppenprogrammen, Reisen und Touren ergänzen die reiserechtlichen Vorschriften des § 651a I BGB.

1. Abschluss eines Vertrages
1.1
Der Vertragsabschluss zur Durchführung eines Programms, einer Reise oder Tour für eine Gruppe erfolgt schrift-lich durch einen Auftrag Ihrerseits oder indem Sie das Leistungsangebot der HARZ-Agentur GmbH per Unterschrift bestätigen. Abweichend davon können verbindliche Buchungen mündlich oder telefonisch vereinbart werden, wenn sie einen Netto-Wert von 200,- € nicht überschreiten. Sofern Sie für mehrere Personen oder eine Gruppe buchen, sind Sie alleinige Vertragspartnerin / alleiniger Vertragspartner der HARZ-Agentur GmbH. Die gebuchten Leistungen werden von der HARZ-Agentur GmbH oder ihren Kooperationspartnern erbracht.

1.2 Für Einzelreisende kommt der Vertragsabschluss durch die Rücksendung des von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Anmelde-Formulars an die HARZ-Agentur GmbH zustande. Die Leistungsbeschreibung der HARZ-Agentur GmbH steht im Internet und geht Ihnen mit dem Anmelde-Formblatt zu.

1.3 Bei offenen Touren oder Führungen kommt der Vertrag mit Ihrer Teilnahme zustande.

1.4 Zusagen, die von Prospektaussagen und Programmbeschreibungen im Internet abweichen, müssen in das schriftliche Buchungsangebot der HARZ-Agentur GmbH aufgenommen werden; ansonsten sind sie nicht Bestandteil des Vertrages.

2. Zahlung
2.1
Die jeweils gültigen Preise für Programme der HARZ-Agentur GmbH sind Endverbraucherpreise. Sofern Sie Programme der HARZ-Agentur GmbH weiterverkaufen, kann Ihnen die HARZ-Agentur GmbH bei entsprechendem Nachweis einen Wiederverkäufer-Rabatt gewähren.

2.2. Nach der Durchführung des Gruppenprogramms stellt die HARZ-Agentur GmbH Ihnen eine Rechnung, sie ist sofort fällig. Bei Führungen ist der Teilnahmebetrag bei Antritt fällig. Bei der Reisebuchung von Einzelpersonen stellt die HARZ-Agentur die Kosten nach Vertragsabschluss in Rechnung. Sie ist sofort fällig. Rücktrittsgebühren sind am vereinbarten Reisetermin, verauslagte Kosten sofort bei Durchführung des Gruppenprogramms oder der Reise fällig.

2.3 Sofern das Buchungsangebot der HARZ-Agentur GmbH für eine Gruppe preislich an eine Personenzahl geknüpft ist, sind Mehrkosten durch die Unter- oder Überschreitung der gebuchten Personenzahl von Ihnen zu tragen.

3. Leistungen
3.1
Umfang und Art der vertraglichen Leistungen für Gruppenprogramme ergeben sich ausschließlich aus dem von Ihnen per Unterschrift bestätigten Leistungsangebot der HARZ-Agentur GmbH. Bei der Buchung von Einzelreisen ergeben sich Umfang und Leistung aus der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Reisebeschreibung im Internet und der mit dem Anmeldeformular überlassenen Leistungsbeschreibung. Änderungen dieser Angaben durch entsprechende Mitteilungen vor Vertragsabschluss bleiben vorbehalten.

3.2. Sofern zu den vertraglichen Leistungen der HARZ-Agentur GmbH auch die Bereitstellung von Leihgeräten für die Durchführung eines Programms, einer Reise oder Tour gehört, gelten die Bestimmungen in Abschnitt A) Mietbe-dingungen für Leihgeräte wie Räder, Boote, GPS-Geräte oder Schneeschuhe Punkt 1. bis 9. entsprechend.

3.3 Kurzfristige Abweichungen von einzelnen Programm- oder Reiseleistungen während der Durchführung bleiben vorbehalten, sofern örtliche, nicht vorhersehbare Begebenheiten, fehlende individuelle Fähigkeiten, die Wünsche der Teilnehmenden, von der HARZ-Agentur GmbH nicht zu vertretende Zeitverzögerungen oder tatsächliche Beschränkun-gen dies erfordern. Im Übrigen sind Änderungen oder Abweichungen einzelner Programm- oder Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Programms / der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Mängelhaftungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.4 Die Programme, Reisen und Touren der HARZ-Agentur GmbH finden bei jedem Wetter statt. Bei schlechtem Wetter ist die HARZ-Agentur GmbH bemüht, auf Wunsch der Teilnehmergruppe ein Ersatzprogramm zu gestalten, das Ihrer Zustimmung bedarf. Sollten die Kosten des Ersatzprogramms die ursprünglichen Kosten überschreiten, so haben Sie die im Einzelfall vereinbarten Mehraufwendungen der HARZ-Agentur GmbH zu erstatten.

3.5 Im Leistungsangebot ausdrücklich gekennzeichnete Fremdleistungen (z.B. Transfers, Unterbringung oder gastrono-mische Leistungen) werden lediglich vermittelt und gehören daher nicht zum Leistungsumfang der HARZ-Agentur GmbH.

4. Rücktritt und Kündigung
4.1.
Sie können jederzeit vor Beginn eines Programms, einer Reise oder Tour von der Buchung zurücktreten. Die Erklärung bedarf keiner bestimmten Form, es wird aber empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2 Treten Sie von der von Ihnen gebuchten Leistung zurück oder treten Sie oder die von Ihnen vertretene Gruppe das Programm nicht an, kann die HARZ-Agentur GmbH angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Je nach Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei der HARZ-Agentur GmbH werden unter Berücksichtigung gewöhnlich möglicher Einnahmen und gewöhnlicher Ersparnis von der HARZ-Agentur GmbH folgende Pauschalsätze - mindestens jedoch 30,- € - erhoben:
möglicher Einnahmen und gewöhnlicher Ersparnis von der HARZ-Agentur GmbH folgende Pauschalsätze - mindestens jedoch 30,- Euro - erhoben:
4.2.1 vom 30. Tag bis 21. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 20 % des vereinbarten Preises,
4.2.2 vom 20. Tag bis 11. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 40 % des vereinbarten Preises,
4.2.3 vom 10. Tag bis 04. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 60 % des vereinbarten Preises,
4.2.4 ab dem 03. Tag vor dem vereinbarten Termin und bei Nichterscheinen bis zu 100 % des vereinbarten Preises.

4.3 Umbuchungen sind nur mit dem Einverständnis der HARZ-Agentur GmbH und gegen ein Umbuchungsentgelt möglich. Es richtet sich nach Mehraufwand durch die Umbuchung, liegt jedoch mindestens bei 10 % der vereinbarten Gesamtkosten. Umbuchungswünsche ab dem 03. Tag vor dem vereinbarten Beginn können, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den Bedingungen gemäß Abschnitt B) Nr. 4.2.4 und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.

4.4 Die HARZ-Agentur GmbH kann in folgenden Fällen vor Beginn des Programms bzw. vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn oder Antritt den Vertrag kündigen:
4.4.1 Ohne Einhaltung einer Frist ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt, wenn Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe die Durchführung des Programms oder der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Seiten der Person, die die HARZ-Agentur GmbH vertritt, nachhaltig stören. Dasselbe gilt für den Fall, dass Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhalten. Hebt die HARZ-Agentur GmbH den Vertrag auf, so behält sie den Anspruch auf den vereinbarten Preis unter Anrechnung eventuell der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.
4.4.2 Bis zwei Wochen vor Reiseantritt kann die HARZ-Agentur GmbH einen individuellen Reisevertrag kündigen, wenn in der Reiseausschreibung auf eine Mindestpersonenzahl für die Durchführung hingewiesen wurde. Die HARZ-Agentur GmbH verpflichtet sich, Sie bei Nichtdurchführung unverzüglich in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung zuzuleiten.

4.5 Beide Seiten können den Vertrag kündigen, wenn infolge - bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer - höherer Gewalt das Programm, die Reise oder Tour erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Die HARZ-Agentur GmbH kann für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise oder Tour noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Mehrkosten für eine eventuelle Rückbeförderung sind von den Parteien jeweils zur Hälfte zu tragen, wobei im übrigen Mehrkosten Ihnen zur Last fallen.

4.6 Bei Kanutouren kann wegen witterungsbedingter Notwendigkeit (z.B. starke Regenfälle, Gewitter) bis eine Stunde vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden. Die Entscheidung über die witterungsbedingte Notwendigkeit der Stornierung liegt bei der HARZ-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt.

5. Haftung
5.1
Die HARZ-Agentur GmbH haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für
a) die gewissenhafte Programm- und Reisevorbereitung;
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung;
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Programm- und Reiseleistungen.

5.2 Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B) Nr. 3.5 haftet die HARZ-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst.

5.3 Die Teilnahme an den gebuchten Programmen, Reisen oder Touren erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung, insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, Kanu fahren, Wandern, Klettern) selbst einzuschätzen, ob sie gesundheitlich, physisch und psychisch den Anforderungen des Programms, der Tour oder Reise gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrs-ordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer aufsichtspflichtigen Lehrperson möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der HARZ-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln.

5.4 Für Kosten, die durch Krankheit während der Tour oder Reise entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der HARZ-Agentur GmbH zu vertretenden Reisemangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen.

5.5 Die vertragliche Haftung der HARZ-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programm- oder Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die HARZ-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

5.6 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der HARZ-Agentur GmbH auf den vorher-sehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflicht-verletzungen der Erfüllungsgehilfen der HARZ-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die HARZ-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

5.7 Teilnehmende Personen sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen (z.B. ein defektes Fahrrad) mitzu-wirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten, soweit ihnen dies zumutbar ist. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der HARZ-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen; wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen der teilnehmenden Person Ansprüche insoweit nicht zu. Bei Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck müssen Sie dies unverzüglich der HARZ-Agentur GmbH oder dem Beförderungsunternehmen anzeigen und sich ggf. eine schriftliche Bestätigung ausstellen lassen. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchverlustes.

6. Verjährung, Abtretungsverbot
Kundenansprüche verjähren nach einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem das Programm, die Reise oder Tour vertragsgemäß endet. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die HARZ-Agentur GmbH die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schaden-ersatz wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise oder Tour.

Eine Abtretung der Kundenansprüche aus Anlass des Gruppenprogramms oder der Reise an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

Sonstige Bestimmungen

C) Sonstige Bestimmungen

1.
Einzelheiten von Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle früheren Publikationen der HARZ-Agentur GmbH über gleich lautende Reiseziele und Termine sowie Preise ihre Gültigkeit.

2. Für Druck- und Rechenfehler haftet die HARZ-Agentur GmbH nicht.

3. Alle personenbezogene Daten, die Sie der HARZ-Agentur GmbH zur Buchung und Abwicklung eines Programms, einer Reise oder Tour zur Verfügung stellen, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Programms oder der Reise erforderlich.

4. Die Rechte für Fotos und Videos, die während einer Reise oder eines Programms gemacht werden, liegen bei der HARZ-Agentur GmbH und können ohne besondere Zustimmung der Teilnehmenden veröffentlicht werden. Dies gilt auch für die Verwendung von Fotos und Videos zu Werbezwecken. Der gewerbliche Verkauf der Fotos und Videos ist ausgeschlossen.

5. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

6. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag zwischen Ihnen und der HARZ-Agentur GmbH ist der Geschäftssitz der HARZ-Agentur GmbH. Dasselbe gilt, wenn Sie oder Ihr Unternehmen keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die HARZ-Agentur GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz Ihres Unternehmens zu klagen.


Clausthal-Zellerfeld, den 1. Januar 2009

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